Der Narr und der Esel
Zwei Beschimpfungen, hundertvierundfünfzig Jahre auseinander.
I. Zwei Sätze
Im Winter 1872 galt im deutschen Bürgertum als rückständiger Narr, wer sein Erspartes weiterhin auf dem karg verzinsten Sparkassenbuch liegen ließ, statt Aktien von Eisenbahnbaufirmen, Kohlegruben oder Hypothekenbanken zu erwerben.
Im Sommer 2026 schreibt ein Berliner Medienunternehmer, wer auf die staatliche Rente warte, warte wie ein Esel; die Antwort sei, das Geld zur Arbeit zu schicken.
Das ist derselbe rhetorische Griff. Nicht das Risiko wird beworben, sondern die Vorsicht wird beschämt. Wer hält, wird nicht widerlegt, sondern ausgelacht — und zwar im Bekanntenkreis, nicht im Feuilleton. Es ist die wirksamste Form der Anlageberatung, weil sie ohne Prognose auskommt.
II. Der wahre Anlass
Beide Male steht am Anfang eine zutreffende Diagnose. Das ist die wichtigste Gemeinsamkeit und der Grund, warum der Vorgang nicht als Schwindel zu erkennen ist.
1871 war der Anlass real: Fünf Milliarden Goldfranken französischer Kriegskontribution flossen ins neu gegründete Reich. Die Reichsleitung tilgte damit die Altschulden des Norddeutschen Bundes und der Einzelstaaten — fiskalisch tugendhaft, in der Wirkung ein Brandbeschleuniger. Hunderte Millionen Mark wurden an private Gläubiger ausgezahlt, deren Vermögen bis dahin risikolos in Staatspapieren geparkt gewesen war. Sie saßen nun auf unverzinstem Bargeld, während die Renditen solider Anlagen ins Bodenlose fielen. Der Anlagedruck war keine Erfindung der Spekulanten; er war eine Tatsache.
2026 ist der Anlass ebenfalls real: Ein Umlageverfahren stößt in einer schrumpfenden Bevölkerung an Grenzen. Auch das ist keine Erfindung.
Die Frage ist beide Male nicht, ob der Anlass stimmt, sondern was daraus folgt.
III. Was 1870 entriegelt wurde
Am 11. Juni 1870 schaffte der Norddeutsche Bund die ministerielle Konzessionspflicht für Aktiengesellschaften ersatzlos ab. Bis dahin hatte das preußische Aktiengesetz von 1843 jede Neugründung inhaltlich prüfen lassen: Dient das Vorhaben dem Gemeinwohl? Sind die Gründer ehrbare Kaufleute? Steht hinter dem Kapital ein realer Sachwert? Das Verfahren dauerte Monate, oft Jahre. In acht Jahrzehnten waren im preußischen Kernland kaum mehr als zweihundert Aktiengesellschaften entstanden.
Der Nachfolger war das Normativsystem: Wer die formalen Mindestvoraussetzungen erfüllte, hatte einen Rechtsanspruch auf Eintragung. Keine inhaltliche Prüfung, kein Ermessen, keine Frage nach der Seriosät. Treibende Kraft war Rudolph von Delbrück, seit 1867 erster Präsident des Bundeskanzleramts des Norddeutschen Bundes — der Behörde, aus der 1871 das Reichskanzleramt hervorging. Seine Überzeugung lautete, nicht der Staat habe über wirtschaftliche Zweckmäßigkeit zu urteilen.
Der Konstruktionsfehler lag in dem, was das Gesetz ausließ. Keine Pflicht zur unabhängigen Prüfung eingebrachter Vermögenswerte. Wertlose Ländereien, überalterte Maschinen, fiktive Patente konnten als Sacheinlage deklariert werden. Eine Anzahlung von zehn bis zwanzig Prozent des Nennwerts genügte, um die Anteile börsenhandelbar zu machen.
In drei Jahren entstanden in Preußen rund neunhundert Gesellschaften mit über zwei Milliarden Mark Nennkapital — mehr als im gesamten vorangegangenen Jahrhundert.
Hier endet die Parallele, und das muss gesagt werden. Heute gibt es Prospektpflicht, Aufsicht, Verwahrstellen, Anlegerschutzregeln. Ein ETF-Sparplan ist kein Gründungsschwindel, und wer ihn so nennt, hat sich in einem Satz erledigt. Das Entriegelte ist heute nicht das Gesellschaftsrecht, sondern die Erwartung: nicht welche Papiere man kaufen darf, sondern wessen Geld dafür vorgesehen ist.
IV. Der Gründergewinn und die Gebühr
Die Mechanik von 1872 war einfach. Ein Konsortium kaufte einen oft maroden Betrieb für fünfhunderttausend Mark, brachte ihn als Sacheinlage in eine neue Aktiengesellschaft ein und taxierte ihn willkürlich auf zwei Millionen. Die Differenz — ein reiner Buchgewinn aus dem Nichts — wanderte sofort in die Taschen der Promotoren. Ob das Unternehmen je operativ Dividenden abwarf, war für sie belanglos; ihr Ertrag war beim Verkauf gesichert.
Dazu die Gründungsdividenden: Gesellschaften wiesen nach wenigen Monaten fünfzehn bis dreißig Prozent Gewinn aus. Das Geld war nicht erwirtschaftet, sondern aus dem Emissionskapital der nächsten Zeichner abgezweigt.
Und hier ist wieder die Grenze zu ziehen. Das ist kein Bild für heutige Fondsgebühren. Eine Verwaltungsvergütung ist offengelegt, gesetzlich geregelt und eine Bezahlung für eine tatsächlich erbrachte Leistung. Was sich vergleichen lässt, ist schmaler und trotzdem erheblich: In beiden Fällen entsteht der sichere Ertrag beim Einsammeln, nicht beim Ergebnis. Der Promotor verdiente an der Emission, der Verwalter verdient am verwalteten Volumen. Beide brauchen Zufluss, und beide brauchen ihn dauerhaft.
Daraus folgt, was der Brief aus Berlin nicht erwähnt: Wer im Jahr 2050 seine Anteile verkaufen will, braucht jemanden, der sie kauft. In einer alternden Gesellschaft mit vielen Verkäufern und wenigen Käufern ist das keine Nebenbedingung, sondern die Kernfrage. Die Umleitung ins Depot löst das Demografieproblem nicht; sie verschiebt es vom Rentenkonto in die Kursliste.
V. Die Presse, die mitspielt
1872 fungierten die Börsenblätter nicht als Beobachter, sondern als bezahlte Trommler der Konsortien. Finanzjournalisten wurden mit Gratisaktien und Schmiergeldern versorgt, um substanzlosen Gründungen das Siegel der Bonität aufzudrücken. Warnende Stimmen galten als unpatriotische Miesmacherei.
2026 braucht es weder Gratisaktien noch Schmiergeld. Es genügt, dass dasselbe Haus die Analyse liefert, die Lerninhalte erstellt und die Empfänge ausrichtet — auf einem Schiff, das die Selbstbeschreibung gleich mitbringt und vor der Frankfurter Bankenskyline kreuzt. Der Unterschied zur Bestechung ist real und macht die Sache nicht besser: Wo kein Geld fließt, gibt es auch nichts aufzudecken.
VI. Wie es ausging
Am 9. Mai 1873 brach die Wiener Börse zusammen, im September fiel in New York das Bankhaus Jay Cooke & Co., am 4. Oktober erreichte die Panik Berlin. Binnen Stunden lösten sich hunderte Millionen Mark auf. Die Papiere der Hypotheken-, Makler- und Terraingesellschaften wurden zu Altpapier.
Danach kam die eigentliche Heimsuchung: Roheisen stürzte von über hundert Mark je Tonne auf unter vierzig, in fast der Hälfte der Hochöfen im Ruhrgebiet und in Oberschlesien erloschen die Feuer, Löhne wurden um dreißig bis fünfzig Prozent gesenkt. Selbst Krupp stand im Frühjahr 1874 am Rand der Zahlungsunfähigkeit und musste eine Bankenanleihe über dreißig Millionen Mark aufnehmen.
Und dann wurde repariert. Das Aktiengesetz vom 18. Juli 1884 schrieb die unabhängige Gründungsprüfung vor, verlangte die Offenlegung sämtlicher Sacheinlagen, machte die Gründer straf- und zivilrechtlich haftbar und trennte Vorstand und Aufsichtsrat, wobei das Kontrollgremium von der bequemen Pfründe zum Organ mit persönlicher Haftung wurde.
Und es setzte den Mindestnennwert einer Aktie auf tausend Mark. Die Begründung lautet, in heutiger Sprache: Der Aktienhandel sollte kein Volkscasino mehr sein.
VII. Das Erbe, das beschimpft wird
Der Absturz von 1873 hat sich dauerhaft in die Mentalität eingegraben. Das kollektive Erlebnis, wie die Rücklagen von Lehrern, Beamten und Handwerkern binnen weniger Handelstage verbrannten, begründete den Kult des risikolosen Sparkassenbuchs und die Sehnsucht nach greifbaren Sachwerten. Der Glaube an die Selbstheilungskraft unregulierter Finanzmärkte hat in Deutschland nach 1873 nie wieder Fuß gefasst.
Genau diese Vorsicht ist heute das Angriffsziel. Wenn jemand den deutschen Sparer einen Esel nennt, weil er nicht in den Kapitalmarkt geht, dann beschimpft er eine Lehre, für die dieser Sparer bezahlt hat — die Großväter seiner Großväter, in Berlin, im Oktober 1873.
Das heißt nicht, dass die Lehre in jedem Punkt richtig geblieben wäre. Die deutsche Aktienscheu hat über Jahrzehnte reale Rendite gekostet, und wer das leugnet, macht es sich zu leicht. Eine Erfahrung ist kein Naturgesetz, und die Regeln von 1884 haben die Welt seither so weit verändert, dass die Vorsicht von 1873 heute an der falschen Stelle sitzen kann.
Nur ist der Einwand, den man dagegen vorbringt, keiner. Eine Lehre widerlegt man mit Gründen, nicht mit einem Tiervergleich.
VIII. Das Vorbild
An dieser Stelle kommt regelmäßig Schweden ins Spiel. Dort, heißt es, funktioniere die Aktienrente zuverlässig seit einem Vierteljahrhundert. Das stimmt — und es belegt etwas anderes, als es belegen soll.
Was zutrifft. Die Prämienrente läuft seit 2000 ohne Zusammenbruch. Der staatliche Standardfonds AP7 Såfa hat seither im Schnitt zwischen acht und elf Prozent jährlich erwirtschaftet, im Jahr 2024 sogar 27,3 Prozent. Seine Gebühr liegt bei rund fünf Hundertstel Prozent im Jahr, während deutsche Riester-Produkte oft zwischen anderthalb und vier Prozent kosten. Und wer gar nichts auswählte, sondern einfach im Standardfonds landete, hat im Rückblick besser abgeschnitten als die, die selbst entschieden. Wer das System lobt, lobt in Wahrheit drei Dinge: Pflichtbeitrag, Standardlösung, minimale Kosten.
Was fast immer weggelassen wird.
Der Anteil. Von 18,5 Prozent des rentenrelevanten Einkommens gehen 2,5 Punkte in die Prämienrente. Die übrigen sechzehn laufen weiter im Umlageverfahren. Schweden hat das Umlagesystem nicht ersetzt, sondern behalten und eine kleine Kapitalsäule danebengestellt. Wer den Eindruck erweckt, dort finanziere der Kapitalmarkt die Alterssicherung, beschreibt ein Land, das es nicht gibt.
Die Bremse. Im Kern des Systems sitzt ein automatischer Ausgleichsmechanismus, der Anwartschaften und Auszahlungen kürzt, wenn die Verpflichtungen das Vermögen übersteigen. Er hat 2010, 2011 und 2014 zu nominalen Rentenkürzungen geführt — ohne Debatte, ohne Abstimmung, ohne dass jemand sie beschlossen hätte. Und steigt die Lebenserwartung, sinkt die Anfangsrente automatisch, es sei denn, man arbeitet länger.
Der Fondsmarkt. Die Verantwortlichen des Anbieters Allra wurden zu Haftstrafen verurteilt. Die Regierung musste die Zahl der zugelassenen Fonds von über achthundert auf 454 halbieren, mit dem Hinweis, einige seien nicht seriös gewesen — nach fast zwanzig Jahren, in denen sie Rentengeld verwaltet hatten. Die Geschädigten haben ihr Geld nicht wiedergesehen.
Die Höhe. Trotz zweier Jahrzehnte hervorragender Kapitalmarktrenditen liegt die durchschnittliche Rente bei etwa 1.324 Euro, aufgefangen für die Schwächsten durch eine steuerfinanzierte Garantierente.
Die vielgerühmte Stabilität des schwedischen Systems beruht nicht darauf, dass es die Demografie bewältigt hätte. Sie beruht darauf, dass das Risiko beim Versicherten liegt und die Kürzung keinen Urheber hat. Kein Minister muss zurücktreten, wenn die Renten sinken; es geschieht von selbst. Das ist fiskalisch elegant und politisch bequem — und es ist dieselbe Bauform, der wir an anderer Stelle begegnet sind: ein Vorgang ohne Zuständigen.
Und: Was am schwedischen Modell funktioniert, ist genau das, was kein Vertrieb verkaufen kann. Ein Standardfonds mit fünf Hundertstel Prozent Gebühr braucht keine Kathedrale auf dem Main, keine fünfzig Pädagogen für Lerninhalte und keine Empfänge auf dem Oberdeck. Wer sich auf Schweden beruft und zugleich ein Vertriebssystem aufbaut, beruft sich auf einen Beleg, der gegen ihn spricht.
IX. Die drei Zutaten
Was beide Vorgänge verbindet, ist keine Verschwörung und kein Betrug. Es ist eine Zusammensetzung, die sich wiederholt, weil sie funktioniert.
Ein Anlass, der stimmt. Die Milliarden damals, die Demografie heute. Ohne einen wahren Kern hält keine Erzählung.
Eine Erzählung, die den Zweifel zur Rückständigkeit erklärt. Nicht Argumente gegen den Zweifel, sondern eine Einordnung des Zweifelnden. Narr damals, Esel heute.
Ein Publikum, das die vorige Runde nicht erlebt hat. Das ist die entscheidende Zutat, und sie stellt sich von selbst her. Es dauert ungefähr zwei Generationen.
X. Was arbeitet
Die bitterste Lehre des Jahres 1873 ist gut aufgehoben: Kein staatlicher Triumph, kein plötzlicher Goldsegen und keine technologische Verheißung setzen die Gesetze von Rentabilität und realer Wertschöpfung außer Kraft.
Wir haben im Juli denselben Satz von der anderen Seite aufgeschrieben, ohne den Beleg zu kennen: Das Geld arbeitet nicht. Menschen arbeiten, Maschinen produzieren, Erfinder erfinden. Alles andere ist Buchhaltung.
Der Gesetzgeber von 1884 wollte, dass die Börse kein Volkscasino mehr sei. Diese Vorschriften gelten weiter; keine davon ist aufgehoben worden. Die Rückkehr des Volkscasinos wird heute nicht gegen sie durchgesetzt, sondern neben ihnen — und sie heißt Demokratisierung.